Grundsteuer Festsetzung
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)
Grundsteuerpflichtig sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Grundsteuer - Anmeldung
Bankeinzugsermächtigung
Grundsteuer-Anmeldung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung
Kaufvertrag
Vollmacht, falls erforderlich
Kaufvertrag
Vollmacht, falls erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung
Bewertungsgesetz
Abgabenordnung
Hebesatzsatzung
Bewertungsgesetz
Abgabenordnung
Hebesatzsatzung
Fristen
Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung
Gegen Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.
Gegen Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.
Kosten
Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung
Steuer- bzw. Gebührensatz / Berechnungsgrundlage
Die Heranziehung zur Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und des gemeindlichen Hebesatzes.
Der Grundsteuerhebesatz beträgt für Grundsteuer B 470 % und für Grundsteuer A 300 %.
Steuer- bzw. Gebührensatz / Berechnungsgrundlage
Die Heranziehung zur Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und des gemeindlichen Hebesatzes.
Der Grundsteuerhebesatz beträgt für Grundsteuer B 470 % und für Grundsteuer A 300 %.
Hinweise (Besonderheiten)
Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.
Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Hierfür werden sämtliche Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstückes zum 01.01.2022 ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab 01.01.2025 zu zahlen. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid.
Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer
Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot:
http://www.steuerchatbot.de/
Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Hierfür werden sämtliche Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstückes zum 01.01.2022 ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab 01.01.2025 zu zahlen. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid.
Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer
Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot:
http://www.steuerchatbot.de/
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022
Stichwörter
Bemessung, Steuer, Grundsteuermesszahl, Sachwert, Steuern, Substanzsteuer, Ertragswert, Grundsteuer, Grundstückskauf, Realsteuer, Grundbesitz, Einheitswert