Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

    Grundsteuerpflichtig sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

    Fälligkeit der Grundsteuer:
    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Ülleben

    Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Im Innenhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Bus: Orangerie
    • Haltestelle: Orangerie
      Linie:
      • Straßenbahn: Orangerie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-294

    Fax: +49 3621 222-337

    E-Mail: steuern@gotha.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat
    Grundsteuer - Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Kaufvertrag
    Vollmacht, falls erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Bewertungsgesetz
    Abgabenordnung
    Hebesatzsatzung

    Fristen

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Gegen Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

    Kosten

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Steuer- bzw. Gebührensatz / Berechnungsgrundlage
    Die Heranziehung zur Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und des gemeindlichen Hebesatzes.
    Der Grundsteuerhebesatz beträgt für Grundsteuer B 470 % und für Grundsteuer A 300 %.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.

    Hinweise für Gotha: Spezielle Hinweise: Grundsteuer Festsetzung

    Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Hierfür werden sämtliche Grundstücke vom Finanzamt neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstückes zum 01.01.2022 ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einzureichen. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab 01.01.2025 zu zahlen. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit einen neuen Grundsteuerbescheid.

    Ausführliche Erklärungen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:
    https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer

    Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot:
    http://www.steuerchatbot.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bemessung, Einheitswert, Ertragswert, Steuern, Realsteuer, Steuer, Grundbesitz, Grundstückskauf, Substanzsteuer, Sachwert, Grundsteuermesszahl, Grundsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de