Grundsteuer Festsetzung
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)
Grundsteuerpflichtig sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Hinweise für Erfurt: Grundsteuerbescheid
Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes und der von der Landeshauptstadt Erfurt beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Grundvermögen). Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird die Grundsteuer B auch über die Steuererklärung (Steueranmeldung) des Steuerschuldners festgesetzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Grundbesitzabgaben
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Steinplatz
Linie:- Bus: 9
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Venus (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2542
E-Mail: Steuern.Stadtkaemmerei@Erfurt.de
Frau Pfeiffer (Hauptsachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-2528
E-Mail: Steuern.Stadtkaemmerei@Erfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Grundsteuerbescheid
- Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt
- Erklärung zur Bemessung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung
- Vollmacht für den Bevollmächtigten, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.
Hinweise für Erfurt: Grundsteuerbescheid
Der Bescheidzugang erfolgt per Post.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022
Stichwörter
Grundstückskauf, Bemessung, Grundsteuermesszahl, Grundsteuer, Steuer, Sachwert, Grundbesitz, Ertragswert, Substanzsteuer, Realsteuer, Einheitswert, Steuern