Grundschule
Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule.
Beschreibung
In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung:
Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Ansprechpartner
Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015