Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Umwelt Team 1 Wasserrecht
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Wasser
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020
Stichwörter
Umwelt, Oberflächenwasser, Trinkwasserhygiene, Wasser, wassergefährdende Stoffe, Überschwemmung, Kläranlagen, Sturmflut, Gewässeraufsicht, Wasserrecht, Gewässerbenutzung, Grundwasser