Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Bitte beachten Sie hierbei ggf. auch die Genehmigungspflicht für das Fällen von Bäumen an Gewässern:
Ansprechpartner ist in diesem Fall zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Bitte beachten Sie hierbei ggf. auch die Genehmigungspflicht für das Fällen von Bäumen an Gewässern:
Ansprechpartner ist in diesem Fall zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.66.3 Wasserwirtschaft / Wasserrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@lkson.de
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-314
Fax: 03675 871-9347
Kontaktperson
Frau H. Birnstiel
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-314
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Herr O. Pfeifer
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-315
Herr J. Köhler
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-417
Fax: 03675 871-404
E-Mail: umweltamt@lkson.de
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Herr A. Knollmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: wasserrecht@lkson.de
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-418
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020