Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Wasserbehörde
Aktuelles
Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sind Ansprechpartner wenn es um Wasserbau/Gewässerunterhaltung, Gewässerbenutzungen, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz, Trink- und Heilwasserschutzgebiete, Anlagenbezogener Gewässerschutz/Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Gewässerverunreinigungen/Fischsterben geht.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-671
Formulare
Abwasserbeseitigungspflichtige im Landkreis Weimarer Land
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020