Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

    Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Bonnet-Weg 1

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-664

    Telefon Festnetz: 03628 738-661

    E-Mail: umweltamt@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Überschwemmung, Sturmflut, Gewässeraufsicht, Oberflächenwasser, Trinkwasserhygiene, Wasserrecht, Wasser, Gewässerbenutzung, Grundwasser, Kläranlagen, Umwelt, wassergefährdende Stoffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de