Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 11 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Fax: 03632 741-885
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020
Stichwörter
Umwelt, Überschwemmung, Grundwasser, Kläranlagen, Gewässeraufsicht, Gewässerbenutzung, Trinkwasserhygiene, Wasserrecht, Wasser, wassergefährdende Stoffe, Oberflächenwasser, Sturmflut