Gewässeraufsicht
Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.
Beschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
Hinweise für Erfurt: Baumaßnahmen in Trinkwasserschutzzonen
Hinweise für Erfurt: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Heizöllageranlagen, Tankstellen
Hinweise für Erfurt: Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Hinweise für Erfurt: Ausbau von Gewässern 2. Ordnung
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wasser/Boden/Altlasten
Adresse
Hausanschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Wasser: Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wasser: Anzeige einer Heizölverbraucheranlage
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020