Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

    Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sturmflut, wassergefährdende Stoffe, Wasser, Kläranlagen, Trinkwasserhygiene, Gewässeraufsicht, Überschwemmung, Wasserrecht, Oberflächenwasser, Gewässerbenutzung, Umwelt, Grundwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English