• Werra-Suhl-Tal (Landkreis Wartburgkreis, Thüringen)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

Beschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Hinweise für Wartburgkreis: ZV mit Stadt EA

Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.

Dienststelle Eisenach: Markt 22, 99817 Eisenach

Telefon: 03691 670 460

Fax: 03691 670 463

Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.

Dienststelle Eisenach: Markt 22, 99817 Eisenach

Telefon: 03691 670 460

Fax: 03691 670 463

Ansprechpartner

Landratsamt Wartburgkreis - Gesundheitsamt

Adresse

Hausanschrift

Erzberger Allee 14

36433 Bad Salzungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03695 61-7400

Fax: 03695 61-7499

E-Mail: gesundheitsamt@wartburgkreis.de

Bankverbindung

Landratsamt Wartburgkreis

Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

BIC: HELADEF1WAK

Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

Weitere Informationen

Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen.

Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Str. 74, 99817 Eisenach

Telefon: 03695 617401 Fax: 03695 617499

Version

Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 03.01.2024

Stichwörter

Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsausweis, Gesundheitspass, Gesundheitsschein, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitsamt, IfSG, Infektionsschutz, Lebensmittel, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Belehrung, Gesundheit, Infektion, Nachweis, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024