• Geisleden (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

Beschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Gesundheitsamt

Adresse

Hausanschrift

Aegidienstraße 24

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ; Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-5301

E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de

Stichwörter

Gesundheit Gesundheitsamt Hygiene Arzt Selbsthilfe, Gesundheit Infektionsschutz Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt Amtsarzt Amtsärztin Hygiene Gesundheitspass Hygienepass

Version

Technisch erstellt am 16.07.2007

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 03.01.2024

Stichwörter

Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsausweis, Gesundheitspass, Gesundheitsschein, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitsamt, IfSG, Infektionsschutz, Lebensmittel, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Belehrung, Gesundheit, Infektion, Nachweis, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024