Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Erfurt: Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst
Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Stellungnahmen nach Beamtenrecht, Beihilferecht und anderen Rechtsvorschriften.
Hinweise für Erfurt: Bestandsaufnahme Gesundheitsförderung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Peter
Telefon Festnetz: 0361 655-4230
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Herr Marschall
Telefon Festnetz: 0361 655-4234
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Frau Luck-Panse (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4208
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Frau Kraska
Telefon Festnetz: 0361 655-4233
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Internet
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Koordinierungsstelle kommunale Gesundheitsförderung
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Augustinerkloster
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sigusch (Koordinatorin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4206
E-Mail: gesunde-stadt@erfurt.de
Internet
Formulare
Gesundheitsförderung: Bestandsaufnahme von Projekten und Maßnahmen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst
- Personaldokument
- ggf. Untersuchungsauftrag
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Erfurt: Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Hinweise für Erfurt: Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst
Terminvereinbarung ist erforderlich.
Anmeldung bei:
- Frau Benkenstein
- Frau Zimmermann
Telefon: 0361 655-4231
Fax: 0361 655-4209
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Weitere Informationen:
Der Amtsärztliche Dienst führt überwiegend Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen wie z. B. regionale Ämter und Behörden durch, in Ausnahmefällen aber auch für Privatpersonen. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Gutachten bzw. Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden. Die Schwerpunkte der amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich differenziert in folgende Kategorien unterteilen:
1. Begutachtungen nach dem Beamtengesetz etc. bei
- Einstellungen bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit
- Feststellung der Dienst-/Arbeitsfähigkeit/begrenzte Dienstfähigkeit
- Wiederberufung aus dem Ruhestand
- Reduktion der Regelstundenzahl (Lehrer)
- Dienstunfallfolgen
2. Begutachtungen nach den Beihilfevorschriften bei
- Sanatoriumsbehandlung
- Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
3. Ordnungsbehördliche Begutachtungen bei
- Aufenthaltsberechtigungen
- Aufenthaltserlaubnis
- Asylbewerbung
- Feststellung der Reisefähigkeit
4. Sozialmedizinische Begutachtungen bei
- Krankenkostenzulage/Mehrbedarf
- Arbeits-/ Erwerbsfähigkeit (u. a. Amt für Soziales und Gesundheit, Gerichte)
- Verordnungen für Sozialhilfeempfänger
5. Gerichtsärztliche Begutachtungen bei
- Haftfähigkeit
- Verhandlungsfähigkeit
- Terminfähigkeit
- Adoptionen
- Blutentnahmen für Gerichte/Abstammungsgutachten
- Arbeitsfähigkeit
- Unterhaltsforderungen
6. Sonstige Begutachtung
- Prüfungsunfähigkeit
- Sportbefreiung
- Drogenscreening (Haaranalyse)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsbelehrung, IfSG, Gesundheitsamt, Belehrung, Lebensmittel, Gesundheitsschein, Gesundheit, Lebensmittelhygiene, Gesundheitspass, Schulung, Tätigkeit, Infektionsschutz, Gesundheitsausweis, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Gesundheitszeugnis, Infektion