Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes müssen Sie beim zuständigen Standesamt anzeigen. Dazu erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Geburtskliniken wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Standesamt
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25
Gebühren: ja
Haltestelle Kornmarkt
Bus: Linie F
Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3631 696-9416
Fax: +49 3631 696-835(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: standesamt@nordhausen.de(Für größere Dateien und personenbezogene Daten nutzen Sie bitte den Link zu TeamBeam.)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay, Mastercard, Mastercard, Visa Karte, Paypal, paydirekt
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stichwörter
Personenstandsbehörde, Standesamt
Gemeindeverwaltung Werther
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof Werther
Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.
erforderliche Unterlagen
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente sind zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden sind grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher zu übersetzen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter „geschieden“ oder „verwitwet“, so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärungen
- ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern,
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt,
- Ist die Ehe der Eltern durch Tod des Ehemannes aufgelöst, so ist dies urkundlich nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022