Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Sömmerda: Entsorgungshinweise
Sie können Ihre Gartenabfälle über die Biotonne entsorgen. Wenn Sie auf dem Anfallgrundstück einen Komposter nutzen, besteht für Sie die Möglichkeit auf die Biotonne zu verzichten oder eine Biotonne ohne Mindestentleerungen zu nutzen.
Baum- und Strauchschnitt von Kleinanlieferern werden ohne Zusatzgebühren auf der Abfallumladestation "Michelshöhe" angenommen.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Sömmerda: Entsorgungshinweise
Für Fragen zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung (z. B. Abfallgebühren, Müllbehälter, Abfallkalender) wenden Sie sich bitte an das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Sömmerda.
Für die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten von Gartenabfällen (Abgabe auf Kompostierungsanlage oder Containerdienst) ist die Umweltdienst Sömmerda GmbH zuständig.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Sömmerda: Entsorgungshinweise
Für Fragen zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung (z. B. Abfallgebühren, Müllbehälter, Abfallkalender) wenden Sie sich bitte an das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Sömmerda.
Für die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten von Gartenabfällen (Abgabe auf Kompostierungsanlage oder Containerdienst) ist die Umweltdienst Sömmerda GmbH zuständig.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Immissionsschutz, Abfallbehörde
Beschreibung
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für schädliche Einwirkungen, die von gewerblichen Anlagen, Feuerungsanlagen oder Sport- und Freizeitanlagen ausgehen. Solche Anlagen sind ggf. genehmigungspflichtig und müssen kontrolliert und überwacht werden. Zum Immissionsschutz gehören alle Maßnahmen, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen (z.B. Staub, Rauch, Geruch, Strahlen, Wärme, Lärm, Erschütterung) gewährleisten sollen.
Das Sachgebiet ist weiterhin zuständig für die Genehmigung und Überwachung aller nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Windenergieanlagen, Biogasanlagen, große Industrieanlagen, Schießanalgen, etc.). Anlagen die nach der Industrieemissionsrichtlinie eingestuft sind, gehören ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich. Weiterhin gehört die Genehmigung und Überwachung von als Störfallanlagen eingestuften Betriebsbereichen (12. Bundesimmissionsschutzverordnung) zu den Aufgaben des Sachgebietes. Diverse Berichtspflichten nach nationalem und europäischem Recht sind durch die Mitarbeiter zu prüfen und die ordnungsgemäße Übertragung dieser Daten an die jeweilige Institution ist sicherzustellen.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 209
Bus: 242
Bus: 208
Bus: 220
Bus: 216
Bus: 212
Bus: 205
Bus: 200
Bus: 211
Bus: 201
Bus: 206
Bus: 243
Bus: 210
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Landratsamt Sömmerda - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Der Landkreis Sömmerda entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die im Kreisgebiet anfallenden und überlassenen Abfälle. Für die Organisation und Finanzierung der Abfallentsorgung ist das Amt für Abfallwirtschaft zuständig. Sperrmüll- und Elektrogeräte werden nicht über den normalen Hausmüll entsorgt. Die Abholung erfolgt nach Anmeldung mittels Abrufkarte oder Onlineformular. Eine Selbstanlieferung von Sperrmüll zur Abfallumladestation bzw. von Elektrogeräten zur Annahmestelle ist ebenfalls möglich.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE87 8205 1000 0140 0303 87
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Umweltdienst Sömmerda GmbH - Michelshöhe - Abfallwirtschaftszentrum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr, 07:00 - 17:30 Uhr (nur von März bis November) Freitag 07:00 - 16:00 Uhr Samstag 07:30 - 12:30 Uhr (nur von März bis November)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 610601
Fax: +49 3634 603313
E-Mail: sperrmuell@udsgmbh.com(Abholung von Sperrmüll)
Internet
Gemeindeverwaltung Elxleben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kasse/Einwohnermeldeamt  Mo. geschlossen Di. 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 – 18.00 Uhr Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Standesamt Mo. geschlossen Di. 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 – 18.00 Uhr Fr. geschlossen Bauamt/Ordnungsamt /Kämmerei Mo. geschlossen Di. 09.00 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 – 12.00, 13.00 – 15.00 Uhr Fr. 09.00 – 12.00 Uhr Sprechtag der Verwaltung und Bürgermeister Di. 13.00 – 18.00 Uhr Bürozeit in Witterda jeden ersten Dienstag im Monat 16.00 – 18.00 Uhr Bürgermeister Witterda 17.00 – 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Hinweise für Sömmerda: Entsorgungshinweise
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020