Gartenabfall Entsorgung

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung

    • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge für Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, Bioabfall, Papier
    • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge bei Eigentümerwechsel
    • Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne (Eigenkompostierung)
    • Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenanzahl
    • Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen (z. B. Studenten)
    • Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
    • Abfallberatung

    Ansprechpartner für die oben aufgeführten Leistungen sind:

    • zentrale Rufnummer: 0361 655-2810 sowie
    • Straßen A - I: Frau Schneider, Tel. 0361 655-2828
    • Straßen J - Z: Frau Welsch, Tel. 0361 655-2827
    • eingemeindete Ortsteile: Frau Wenig, Tel. 0361 655-2829
    • Großwohnanlagen: Herr Wilczak, Tel. 0361 655-2815
    • Ausgabe der grünen 70-Liter-Abfallsäcke für Hausmüll (Gebühr: 3,00 €/ Stück)

    Ansprechpartnerin für die Ausgabe der grünen Abfallsäcke ist

    • Frau Schneider Tel. 0361 655-2828

    Hinweis zum Datenschutz

    Bitte beachten Sie im Rahmen der Leistungserbringung das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DS GVO .

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Abfallbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2632

    Fax: 0361 655-2609

    Formulare

    Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
    Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
    Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
    Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
    Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 08.12.2020 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung

    Für die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne im Fall von Eigenkompostierung

    • Belege zum Nachweis der Eigenkompostierung, z. B. Fotos

    Für die Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen

    • Belege für den auswärtigen Aufenthalt, z. B. Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung des Arbeitgebers

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 03.01.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)