Gartenabfall Entsorgung
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung
- Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge für Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, Bioabfall, Papier
- Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge bei Eigentümerwechsel
- Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne (Eigenkompostierung)
- Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenanzahl
- Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen (z. B. Studenten)
- Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
- Abfallberatung
Ansprechpartner für die oben aufgeführten Leistungen sind:
- zentrale Rufnummer: 0361 655-2810 sowie
- Straßen A - I: Frau Schneider, Tel. 0361 655-2828
- Straßen J - Z: Frau Welsch, Tel. 0361 655-2827
- eingemeindete Ortsteile: Frau Wenig, Tel. 0361 655-2829
- Großwohnanlagen: Herr Wilczak, Tel. 0361 655-2815
- Ausgabe der grünen 70-Liter-Abfallsäcke für Hausmüll (Gebühr: 3,00 €/ Stück)
Ansprechpartnerin für die Ausgabe der grünen Abfallsäcke ist
- Frau Schneider Tel. 0361 655-2828
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie im Rahmen der Leistungserbringung das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DS GVO .
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
Abfall: Vollmacht für Bevollmächtigte
Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Hinweise für Erfurt: Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung
Für die Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne im Fall von Eigenkompostierung
- Belege zum Nachweis der Eigenkompostierung, z. B. Fotos
Für die Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen
- Belege für den auswärtigen Aufenthalt, z. B. Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigung des Arbeitgebers
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020