Futtermittelkontrolle
Sichere Futtermittel sind die Voraussetzung für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Tiere. Deshalb werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
Beschreibung
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.
Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung
- für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
- für die Gesundheit der Tiere sowie
- für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.
Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.
Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe -, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.
zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de
Zuständigkeit
In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig (TLLLR).
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haus 1, 2 und 3
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch 1) 2) 3) (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EU) 2017/625
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (LandEForstWZustV TH 2004)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten bei einer normalen amtlichen Kontrolle an.
Bei der Durchführung einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle nach Art. 79 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/65 fallen Kosten von 72,- bis 576,- Euro an.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 15.10.2021