Futtermittel Zulassung

    Futtermittelkontrolle

    Sichere Futtermittel sind die Voraussetzung für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Tiere . Deshalb werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

    Beschreibung

    Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.

    Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung:

    • für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
    • für die Gesundheit der Tiere,
    • für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.

    Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.

    Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe-, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.

    Zuständigkeit

    In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 98

    07743 Jena

    Kontakt

    Fax: +49 361 574041-390

    Telefon Festnetz: +49 361 574041-000

    E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) am 15.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Futtermittel, Haustiere, Verbraucherschäden, Qualität, Amtliche Futtermittelüberwachung, Nutztiere, Futtermittelüberwachung, Landwirtschaft, Tiere, Überwachung von Futtermitteln, Sicherheit für Futtermittel, Verbraucherschutz, Umwelt, Qualitätskontrolle, Haushalt, Ernährung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English