Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schleiz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00  Dienstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: kein Sprechtag - nach Vereinbarung Donnerstag: 8:30 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schleiz
Empfänger: Stadtverwaltung Schleiz
IBAN: DE42 1203 0000 0001 0022 60
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Formulare
Verlust-Anzeige
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang über Rathaushof
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen