Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Sekretariat
Adresse
Postanschrift
Straße des Friedens 27
07338 Kaulsdorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doreen Woytinas
Postanschrift
Straße des Friedens 27
07338 Kaulsdorf
Telefon Festnetz: 036733 3490
Fax: 036733 22252
E-Mail: info@kaulsdorf-saale.de
Internet
Formulare
Weitere Informationen
Manuskripte für Gemeindenachrichten, Ausgabe Wohngeldanträge, Vermietung von Sportlerheim, Bürgerhaus-Saal und Vereinsraum Weischwitz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wertsachen