Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dermbach - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
Linie:- Bus: Linienbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Hausanschrift
Fax: 036964 8855
Telefon Festnetz: 036964 88-35
Telefon Festnetz: 036964 8835
E-Mail: edv@dermbach.de
Bankverbindung
VG Dermbach
Empfänger: VG Dermbach
IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12
BIC: GENODEF1HUE
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Wertsachen