Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Treffurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Blobach
Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit
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Hausanschrift
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Blobach
Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Verlust-Anzeige
Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen