Förderschule Aufnahme

    Förderschule

    Beschreibung

    In Thüringen gibt es regionale Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, die als Netzwerkförderzentren im Rahmen der inklusiven Bildung arbeiten. Dabei nehmen sie wesentliche Aufgaben bei der Unterstützung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wahr, insbesondere fachliche und personelle Sicherung und die Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen Unterricht, Unterrichtung und sonderpädagogische Förderung von Schülern mit komplexem sonderpädagogischem Förderbedarf in temporären Lerngruppen, Beratung von Lehrkräften bezogen auf Unterricht und Förderung sowie Beratung von Eltern und Schülern hinsichtlich schulischer und beruflicher Perspektiven, sonderpädagogische Diagnostik. Regionale Förderzentren mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und das regionale Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterstützen die Netzwerkförderzentren sowie die Schüler mit diesen Förderbedarfen im Gemeinsamen Unterricht.

    Thüringen hält zwei überregionale Förderzentren für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören vor, die zuständig sind für die Bildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Förderschwerpunkten, ebenso wie die Unterstützung dieser Schülern im Gemeinsamen Unterricht sowie für die Sicherung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sehen in Thüringen.

    Jedes regionale Förderzentrum kooperiert mit den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Region, koordiniert in diesem Netzwerk alle Maßnahmen zur sonderpädagogischen Förderung und unterstützt die allgemein bildenden Schulen personell und fachlich. Die Förderschullehrkräfte beraten und unterstützen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Netzwerkschulen. Sie sind Spezialisten für die Gestaltung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen in den einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und für das gemeinsame Lernen aller.

    Ein Förderzentrum ist nach einem oder mehreren Förderschwerpunkten organisiert. Es verfügt über ein multiprofessionelles Team, das die Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen seines Zuständigkeitsbereiches sowie die Eltern und die Lehrkräfte berät und unterstützt, den Gemeinsamen Unterricht gemeinsam gestaltet, sonderpädagogische Diagnostik und Förderung durchführt, sich an der Förderplanung beteiligt, Lehrkräfte auf den Einzelfall bezogen fortbildet und Kurse in Form von Intensiv- oder Intervallförderung für Kinder und Jugendliche anbietet. Auch die präventive Förderung wird in den Blick zu genommen.

    Hier können die Schüler den Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung, im Bildungsgang zur Lernförderung sowie den Haupt- oder Realschulabschluss erreichen. An Förderberufsschulen können Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berufsabschlüsse erwerben. Eine Übersicht über die Förderzentren in Thüringen finden Sie an jedem Staatlichen Schulamt.

    Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund einer Behinderung oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Grundschule, der weiterführenden allgemein bildenden Schulen ohne eine über die pädagogische Unterstützung hinausgehende (sonderpädagogische) Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

    Im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren wird geprüft, inwieweit sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder nicht. Besucht der Schüler bereits die Schule, werden durch den Mitarbeiter im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst im Gemeinsamen Unterricht „der aktuelle Entwicklungs- und Leitungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie die lern- und entwicklungsfördernden oder -hemmenden Faktoren“ beschrieben (Kind-Umfeld-Analyse).

    Gegebenenfalls sind im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie bei gravierenden Verhaltensschwierigkeiten bzw. -störungen Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes in die Diagnostik einzubeziehen.

    Der Prozess zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beinhaltet immer die Informationspflicht gegenüber den Eltern. Sie ist von Beginn des Prozesses bis zum Abschluss des sonderpädagogischen Gutachtens zu gewährleisten. Für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind eine Kind-Umfeld-Analyse und eine sonderpädagogische Diagnostik wichtige Voraussetzungen.

    Gemäß § 16 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (Thür-SoFöV) umfassen die Aufgaben der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste folgende Aufgabenbereiche:

    • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
    • Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht
    • Beratung von Eltern und Pädagogen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Allgemeine Schulverwaltung

    Beschreibung

    Im Bereich der allgemeinen Schulverwaltung beschäftigen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Aufgaben:

    • Schulnetzplanung für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda
    • Stellungnahmen zu Anträgen auf Gastschulverhältnisse. Zuständig für die Genehmigung ist das Staatliche Schulamt Mittelthüringen.
    • Organisation des Schwimmunterrichts gemeinsam mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen
    • Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Jugendverkehrsschule, die von der Polizei an den Grundschulen durchgeführt wird
    • Gewährleistung des Versicherungsschutzes für Schüler im Betriebspraktikum

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Bahnhofstraße

    Bus: 210

    Bus: 270

    Bus: 205

    Bus: 211

    Bus: 212

    Bus: 201

    Bus: 243

    Bus: 242

    Bus: 216

    Bus: 208

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99610 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Fahrdienst für Schüler mit dauernder oder vorübergehender Behinderung.
    Antrag auf gastweisen Besuch einer anderen Schule nach § 15 ThürSchulG - Bereich Grund- , Regel- und Förderschulen -

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 19.09.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Staatliches Schulamt Mittelthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 9

    99423 Weimar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 884-110

    Fax: 03643 884-122

    E-Mail: poststelle.mittelthueringen@schulamt.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2015 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 18.01.2023 (von: Berner, Stephan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)