Förderschule
Beschreibung
In Thüringen gibt es regionale Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, die als Netzwerkförderzentren im Rahmen der inklusiven Bildung arbeiten. Dabei nehmen sie wesentliche Aufgaben bei der Unterstützung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wahr, insbesondere fachliche und personelle Sicherung und die Koordinierung der sonderpädagogischen Förderung im Gemeinsamen Unterricht, Unterrichtung und sonderpädagogische Förderung von Schülern mit komplexem sonderpädagogischem Förderbedarf in temporären Lerngruppen, Beratung von Lehrkräften bezogen auf Unterricht und Förderung sowie Beratung von Eltern und Schülern hinsichtlich schulischer und beruflicher Perspektiven, sonderpädagogische Diagnostik. Regionale Förderzentren mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und das regionale Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterstützen die Netzwerkförderzentren sowie die Schüler mit diesen Förderbedarfen im Gemeinsamen Unterricht.
Thüringen hält zwei überregionale Förderzentren für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören vor, die zuständig sind für die Bildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Förderschwerpunkten, ebenso wie die Unterstützung dieser Schülern im Gemeinsamen Unterricht sowie für die Sicherung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sehen in Thüringen.
Jedes regionale Förderzentrum kooperiert mit den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Region, koordiniert in diesem Netzwerk alle Maßnahmen zur sonderpädagogischen Förderung und unterstützt die allgemein bildenden Schulen personell und fachlich. Die Förderschullehrkräfte beraten und unterstützen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Netzwerkschulen. Sie sind Spezialisten für die Gestaltung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen in den einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und für das gemeinsame Lernen aller.
Ein Förderzentrum ist nach einem oder mehreren Förderschwerpunkten organisiert. Es verfügt über ein multiprofessionelles Team, das die Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen seines Zuständigkeitsbereiches sowie die Eltern und die Lehrkräfte berät und unterstützt, den Gemeinsamen Unterricht gemeinsam gestaltet, sonderpädagogische Diagnostik und Förderung durchführt, sich an der Förderplanung beteiligt, Lehrkräfte auf den Einzelfall bezogen fortbildet und Kurse in Form von Intensiv- oder Intervallförderung für Kinder und Jugendliche anbietet. Auch die präventive Förderung wird in den Blick zu genommen.
Hier können die Schüler den Abschluss im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung, im Bildungsgang zur Lernförderung sowie den Haupt- oder Realschulabschluss erreichen. An Förderberufsschulen können Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berufsabschlüsse erwerben. Eine Übersicht über die Förderzentren in Thüringen finden Sie an jedem Staatlichen Schulamt.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die aufgrund einer Behinderung oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der Grundschule, der weiterführenden allgemein bildenden Schulen ohne eine über die pädagogische Unterstützung hinausgehende (sonderpädagogische) Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren wird geprüft, inwieweit sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder nicht. Besucht der Schüler bereits die Schule, werden durch den Mitarbeiter im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst im Gemeinsamen Unterricht „der aktuelle Entwicklungs- und Leitungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie die lern- und entwicklungsfördernden oder -hemmenden Faktoren“ beschrieben (Kind-Umfeld-Analyse).
Gegebenenfalls sind im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie bei gravierenden Verhaltensschwierigkeiten bzw. -störungen Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes in die Diagnostik einzubeziehen.
Der Prozess zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beinhaltet immer die Informationspflicht gegenüber den Eltern. Sie ist von Beginn des Prozesses bis zum Abschluss des sonderpädagogischen Gutachtens zu gewährleisten. Für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind eine Kind-Umfeld-Analyse und eine sonderpädagogische Diagnostik wichtige Voraussetzungen.
Gemäß § 16 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (Thür-SoFöV) umfassen die Aufgaben der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste folgende Aufgabenbereiche:
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht
- Beratung von Eltern und Pädagogen.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt Nordthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 036074 37-500
Fax: 036074 37-502
Internet
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
St. Franziskus-Schule Katholische Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
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Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Schulverwaltungsamt
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Postanschrift
Postfach 1162
37301 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03606 650-4001
E-Mail: schulverwaltungsamt@kreis-eic.de
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Stichwörter
Hort, Hortgebühren, Kreisvolkshochschule, Kultur, Schule, Schülerbeförderung, Schulessen, Schulnetzplanung, Sportförderung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015