Vorgesehen zum Löschen - Flurbereinigung Anordnung

    Flurbereinigung

    Flurbereinigung = Verbindung zweckmäßiger Neuordnung Grundbesitz mit Investitionen in Infrastruktur im ländlichen Raum

    Beschreibung

    Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verstanden.

    Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte beseitigt und der ländliche Raum besser erschlossen werden. Gleichzeitig können für Maßnahmen Dritter Flächen bereitgestellt werden.

    Aufwendungen der beteiligten Grundeigentümer (Teilnehmer), die bei der Ausführung der Verfahren entstehen (z. B. Kosten für den Wegebau und die Vermessung), können als Ausführungskosten gefördert werden.

    Da ein Flurbereinigungsverfahren in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, ist die Wahl der geeigneten Verfahrensart wichtig. Es wird immer die Verfahrensart ausgewählt, mit der die angestrebten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig erreicht werden können.

    Das FlurbG unterscheidet folgende Verfahrensarten:

    • Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
    • Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
    • Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG -> Wahl für Großbauvorhaben z. B. Autobahnbau
    • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
    • Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG (Sonderfall)

    Weitere Informationen zur Flurbereinigung / Flurneuordnung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformationdes (TLBG) zu finden, siehe Link:

    Zuständigkeit

    Die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverwaltung im Freistaat Thüringen ist zweistufig organisiert, alle Aufgaben und Befugnisse werden wahrgenommen durch die:

    - > oberste Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

    - > obere Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

    Verantwortlich für die Durchführung der Verfahren ist der für das Verfahrensgebiet jeweils zuständige Flurbereinigungsbereich des TLBG.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankental 1

    98617 Meiningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574172-0

    Fax: 0361 574172-327

    E-Mail: Poststelle.Meiningen@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    ALF, Flurneuordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG - R 41 am 27.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Stichwörter

    Regelflurbereinigung, Flurneuordnung, Zusammenlegungsverfahren, Unternehmensflurbereinigung, LEO, Landentwicklung, Landtausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English