Fliegende Bauten Genehmigung

    Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

    Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.

    Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

    Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

    Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

    Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

    Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.

    Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

    Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

    Zuständigkeit

    Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.


    Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 43 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-403

    Fax: 03447 586-425

    E-Mail: bauordnung@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 05.02.2024 (von: Kirsch, Ulrike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    Fax: 0361 57132-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
    Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)