Fliegende Bauten Genehmigung

    Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

    Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.

    Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

    Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

    Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

    Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

    Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.

    Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

    Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

    Zuständigkeit

    Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.


    Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Scheube-Str. 6

    07973 Greiz

    Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2023 (von: Müller, Jacqueline)

    Technisch geändert am 15.04.2024 (von: Boysen, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Landratsamt Greiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Landratsamt
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus 1, 2 und 3

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    Fax: 03661 876-222

    E-Mail: info@landkreis-greiz.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Boysen, Björn)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Ronneburg - Bauverwaltung / Bauordnung / Hochbau /Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    07580 Ronneburg

    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse

    Regionalbahn: Gera - Altenburg

    Regionalbahn: Gera - Gößnitz


    Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt

    Bus: Gera - Altenburg

    Bus: Gera - Friedmannsdorf

    Bus: Gera - Haselbach

    Bus: Gera - Zwickau


    Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse

    Bus: Gera - Beiersdorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036602 536-17

    Fax: 036602 536-100

    E-Mail: stadt@ronneburg.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Ronneburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg

    IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69

    BIC: HELADEF1GER

    Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

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    Stadtverwaltung Ronneburg - Stadtplanung / Verkehr / Hochbau / Tiefbau / Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    07580 Ronneburg

    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse

    Regionalbahn: Gera - Altenburg

    Regionalbahn: Gera - Gößnitz


    Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt

    Bus: Gera - Altenburg

    Bus: Gera - Friedmannsdorf

    Bus: Gera - Haselbach

    Bus: Gera - Zwickau


    Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse

    Bus: Gera - Beiersdorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036602 536-27

    Fax: 036602 536-100

    E-Mail: stadt@ronneburg.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Ronneburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg

    IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69

    BIC: HELADEF1GER

    Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2009 (von: Thomas Plarre)

    Technisch geändert am 06.03.2024 (von: Plarre, Thomas)

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    Fax: 0361 57132-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
    Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)