Fliegende Bauten Genehmigung

    Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

    Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.

    Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

    Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

    Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

    Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

    Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.

    Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

    Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

    Zuständigkeit

    Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.


    Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57132-1962

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1962

    E-Mail: reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
    Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Karussell, Zelthalle, Standsicherheit, Prüfbuch, Ausführungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de