Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung
Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.
Beschreibung
Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.
Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.
Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.
Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.
Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.
Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.
Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
Zuständigkeit
Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.
Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
Anzahl: 308
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
Anzahl: 252
Gebühren: ja
Markt / Alexanderstraße
Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15
Markt (Georgenkirche)
Bus: Wartburgcity-Linie: 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024