Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung
Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.
Beschreibung
Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.
Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.
Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.
Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.
Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.
Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.
Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
Hinweise für Erfurt: Wochenmärkte Domplatz und Wohngebiete
- Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage Titel IV GewO § 67 (1) und (2).
Zuständigkeit
Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.
Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Fischmarkt/Rathaus
Linie:- Straßenbahn: 3, 4, 6
Kontakt
Kontaktperson
Marktmeister
Telefon Festnetz: 0361 655-1934
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Frau Kaestner (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-1947
E-Mail: maerkte-stadtfeste@erfurt.de
Herr Kaestner (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-1940
E-Mail: maerkte-stadtfeste@Erfurt.de
Internet
Formulare
Märkte: Antrag Erfurter Wochenmärkte
Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Wochenmärkte Domplatz und Wohngebiete
- Zulassungsbescheid
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.
Kosten
Hinweise für Erfurt: Wochenmärkte Domplatz und Wohngebiete
- Wochenmarktgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.
Hinweise für Erfurt: Wochenmärkte Domplatz und Wohngebiete
- Angebot von Produkten des Obst- und Gartenbaus, der Landwirtschaft und Erzeugnissen des täglichen Bedarfs
- Bio-Produkte
- Produkte von Selbsterzeugern
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.08.2024
Stichwörter
Standsicherheit, Ausführungsgenehmigung, Prüfbuch, Zelthalle, Karussell