Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

    Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

    An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-0

    Fax: 036252 36390

    E-Mail: hauptamt@tambach-dietharz.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Tambach-Dietharz

    Empfänger: Stadt Tambach-Dietharz

    IBAN: DE89 8205 2020 0525 0000 46

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Tambach-Dietharz/Thür. Wald - Leiterin Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstallstraße 31a

    99897 Tambach-Dietharz/Thür. Wald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Festplatz Burgstallstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 Dienstag 9:00 - 12:00 13:00 - 17:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036252 344-23

    E-Mail: bauamt@tambach-dietharz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es kann - insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben - sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baugrundstück, Städtebauliche Entwicklung, Naturschutz, Grundstück, Bebauung, Erholung, Verkehr, Bauleitplanung, Bebauungspläne, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bauleitplan, Flurstückkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de