Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Fachbereich Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35
Gebühren: ja
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-549(Sekretariat Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen)
Telefon Festnetz: 03693 454-550(Fachbereichsleitung Stadtentwicklung)
Internet
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Stabsstelle Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.
Fristen
keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.05.2022