Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

    Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

    An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    Fax: +49 3601 801081

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    De-Mail: kontakt@unstrut-hainich-kreis.de-mail.de

    Stichwörter

    Kreisverwaltung, Landkreis Unstrut-Hainich, Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2007 (von: Volker Mock)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landgemeinde Unstrut-Hainich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 48

    99991 Großengottern

    Parkplatz: null
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Großengottern, Rathaus

    Bus: 745

    Bus: 144

    Bus: 141

    Bus: 142

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036022 942-0

    Fax: 036022 942-31

    E-Mail: info@vg-unstrut-hainich.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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