Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.
Hinweise für Suhl: Flächennutzungsplan
- Erarbeitung und Laufendhaltung des Flächennutzungsplanes
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Flächennutzungsplan
- Auskünfte zum Stand der Flächennutzungsplanung
- Auskünfte zur dargestellten Nutzung einzelner Flurstücke
- Mitwirkung bei weiteren städtischen Planungen
- Erarbeitung und Laufendhaltung des Flächennutzungsplanes
- Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Flächennutzungsplan
- Auskünfte zum Stand der Flächennutzungsplanung
- Auskünfte zur dargestellten Nutzung einzelner Flurstücke
- Mitwirkung bei weiteren städtischen Planungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Suhl: Flächennutzungsplan
Ansprechpartner: (03681) 74 24 28
Ansprechpartner: (03681) 74 24 28
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742420(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03681 742456(Stadtkonservatorin/ Denkmalpflege)
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.
Fristen
keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.05.2022