Fischerprüfung Zulassung beantragen
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lucka
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Fristen
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Kosten
Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024