Fischerprüfung Zulassung beantragen

    Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

    Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

    Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Termine Fischerprüfung 2024 

    Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten. 

    An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:

    • Donnerstag, den 23.05.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
    • Donnerstag, den 28.11.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg

    Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat. 

    Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen: 

    Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    Termine Fischerprüfung 2024 

    Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten. 

    An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:

    • Donnerstag, den 23.05.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
    • Donnerstag, den 28.11.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg

    Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat. 

    Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen: 

    Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.2 Waffenbehörde, Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    E-Mail: waffenbehoerde@lkson.de

    Telefon Festnetz: 03675 871-408

    Telefon Festnetz: 03675 871-505

    Fax: 03675 871-488

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2022 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Webservice, Landkreis Sonneberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeindeverwaltung Frankenblick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 20

    96528 Frankenblick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036766 293-0

    Fax: 036766 293-21

    E-Mail: gemeinde@frankenblick.eu

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular laut ThürFischAVO
    • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

    Fristen

    • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
    • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)