Fischerprüfung Zulassung beantragen
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.
Beschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Termine Fischerprüfung 2024
Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:
- Donnerstag, den 23.05.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 28.11.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Termine Fischerprüfung 2024
Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:
- Donnerstag, den 23.05.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 28.11.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.2 Waffenbehörde, Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: jagdundfischereibehoerde@lkson.de
E-Mail: waffenbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-408
Telefon Festnetz: 03675 871-505
Fax: 03675 871-488
Kontaktperson
Frau A. Langbein
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-505
E-Mail: jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Fax: 03675 871-404
Internet
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
Gemeindeverwaltung Frankenblick
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Fristen
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Kosten
Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.08.2024