Fischerprüfung Zulassung beantragen

    Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

    Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

    Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

    Hinweise für Hildburghausen: Fischerprüfung

    Fischerprüfung

    Das Ordnungsamt des Landkreises Hildburghausen führt 2 mal jährlich die staatliche Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines durch.

    Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Thüringer Fischereigesetz und die Fischerprüfungsordnung.

    Voraussetzungen:

    • Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges
    • Mindestalter 10 Jahre

    Ihr Ansprechpartner: 

    Ordnungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel:  03685/445-318
    FAX: 03685/445-501
     

    Fischerprüfung

    Das Ordnungsamt des Landkreises Hildburghausen führt 2 mal jährlich die staatliche Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines durch.

    Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Thüringer Fischereigesetz und die Fischerprüfungsordnung.

    Voraussetzungen:

    • Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges
    • Mindestalter 10 Jahre

    Ihr Ansprechpartner:

    Ordnungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-318
    FAX: 03685/445-501

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Veilsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 12

    98669 Veilsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Do. 07:00 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:15 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 6866-0

    Fax: 03685 6866-16

    E-Mail: info@veilsdorf.de

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Hildburghausen - Amt für Ordnung, Sicherheit und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-318

    Fax: 03685 445-501

    E-Mail: engelb@lrahbn.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2008

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular laut ThürFischAVO
    • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

    Fristen

    • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
    • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR

    Hinweise für Hildburghausen: Fischerprüfung

    Kosten für die Prüfung:

    Kosten gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung:

    • ca.110,00 € Lehrgangsgebühren
    • 15,00 € Prüfungsgebühren

    Kosten für die Prüfung:

    Kosten gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung:

    • ca.110,00 € Lehrgangsgebühren
    • 15,00 € Prüfungsgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Stichwörter

    Fischerei, Fischereiprüfung, Prüfung, Angelschein, Fischereischeinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024