Fischerprüfung Zulassung beantragen

    Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

    Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

    Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 43

    37327 Leinefelde-Worbis

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag   09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag             09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch, Freitag    09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03605 200-0

    Fax: 03605 200-199

    E-Mail: info@leinefelde-worbis.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3201

    Fax: 03606 650-9000

    E-Mail: rechtsamt@kreis-eic.de

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Weitere Ansprechpartner: Straßenverkehr: 03606 650-3610 / Fahrerlaubnis: 03606 650-3621 / KFZ-Zulassung: 03606 650-3630 / Gewerbe: 03606 650-3227

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2007

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular laut ThürFischAVO
    • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

    Fristen

    • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
    • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 35.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Stichwörter

    Fischerei, Fischereiprüfung, Prüfung, Angelschein, Fischereischeinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024