Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Fahrzeug - Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.2 Kfz.-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Bearbeitung von Bürgeranträgen erfolgt vorrangig nach Terminvergabe. Termine sind unter den Rufnummern 03675/871-424, -429, -471, -472 und -475 zu vereinbaren. Für Autohäuser erfolgt die Annahme von Zulassungsvorgängen sowie die Ausgabe der Vorgänge vom Vortag montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr. Die sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-424
Telefon Festnetz: 03675 871-429
Telefon Festnetz: 03675 871-471
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Telefon Festnetz: 03675 871-475
Fax: 03675 871-488
Kontaktperson
Herr F. Bernschneider
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03675 871-424
Fax: 03675 871-52222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Engelhardt
Hausanschrift
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Fax: 03675 871-5222
Telefon Festnetz: 03675 871-429
Frau S. Jäger
Hausanschrift
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-471
Fax: 03675 871-5222
Frau A. Koburger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03675 871-475
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Frau S. Triebel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03675 871-472
Fax: 03675 871-5222
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@lkson.de
Internet
Formulare
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Erforderliche Unterlagen bei einem Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes:
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig. - Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein) und Teil II (oder alter Fahrzeugbrief) bzw. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens, wenn es sich um ein zulassungsfreies, aber Kennzeichen führendes Fahrzeug handelt.
- Untersuchungsbericht der letzten noch nicht abgelaufenen Hauptuntersuchung, wenn eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
- Prüfprotokoll der letzten noch nicht abgelaufenen Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem bestehenden Konto bzw. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Nichtnotwendigkeit
Liegt der Wohnort des Vorhalters innerhalb eines anderen Zulassungsbezirkes, sind zusätzlich erforderlich:
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichen, wenn mit der Ummeldung ein Kennzeichenwechsel beantragt wird
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen, sonst kann die Zulassung verweigert werden
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 15.11.2024
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