Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
Hier erhalten Sie die Information, welche Kraftfahrzeug-Kennzeichenarten derzeit Verwendung finden.
Beschreibung
Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:
Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2022
Stichwörter
Auto