Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
Hier erhalten Sie die Information, welche Kraftfahrzeug-Kennzeichenarten derzeit Verwendung finden.
Beschreibung
Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:
Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - BürgerServiceZentrum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-9119
E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.02.2022
Stichwörter
Auto