Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.
Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03675 871-490
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Telefon Festnetz: 03675 871-280
Fax: 03675 871-488
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Kontaktperson
Frau M. Lipfert
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-280
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau J. Eckardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-404
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau K. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-490
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Internet
Formulare
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Im Falle der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat (vgl. § 76 Nr. 11a FeV).
Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Allgemein:
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV (wird von der Behörde nach Antragstellung beauftragt)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fristen
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden.
Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.02.2022
Stichwörter
Neuerteilung, Führerschein, Wiederausstellung, Entzug des Führerscheins, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Wiederausstellung des Führerscheins, Lappen, Fahrerlaubnisentzug, Führerscheinentzug