Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.

    Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde oder digital über den Online-Dienst

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Allgemein:

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Im Falle der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe oder Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat (vgl. § 76 Nr. 11a FeV).

    Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen

    Fristen

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa 4 Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden.

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.

    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 04.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Lappen, Neuerteilung, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Entzug des Führerscheins, Wiederausstellung, Führerschein, Wiederausstellung des Führerscheins

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English