Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis beantragen

    Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

    Beschreibung

    Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-800

    Fax: 03628 738-830

    E-Mail: vka@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    • Frau R. Heinz (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-820

    • Frau C. Nilius (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-825

    • Frau A. Ruhe (Sachbearbeiterin Führerscheinwesen)
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-821

    • Frau N. Warkentin (Sachgebietsleiterin Führerscheinwesen)
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-822

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2019

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Stichwörter

    Motorroller, Fahranfänger, Fahrerlaubnis, Führerschein, Trikes, motorisiertes Zweirad, Motorrad

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024