Fahrerlaubnis beantragen
Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Beschreibung
Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe oder kontaktieren Sie den Bürgerservice unter der Telefonnummer (03643) 762-0.
Termine ohne vorherige Vereinbarung sind jedoch an folgenden Sprechtagen möglich: dienstags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 13 bis 15 Uhr.
Requests at the Driver's License Authority are generally processed only with a prior appointment. Please use the online appointment scheduling system or contact the Citizen Service Office at (03643) 762-0 for this purpose.
However, appointments without prior booking are possible on the following walk-in days: Tuesdays from 8 to 10 AM and Thursdays from 1 to 3 PM.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.10.2022
Stichwörter
Trikes, Fahranfänger, Fahrerlaubnis, Führerschein, motorisiertes Zweirad, Motorrad, Motorroller