Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dann können Sie diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, weil zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_EW
- Online TerminvergabeZur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten haben Sie hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-760
Formulare
Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Saale-Holzland-Kreis: SHK_FEB_EW
- Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
- wenn Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweiskopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)
- Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
- wenn Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweiskopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf die Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EG-Richtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheindokumente im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021