Führerschein beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung eines Führerscheins.
Beschreibung
Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen von ihnen geführt werden dürfen.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.
Hinweise für Hildburghausen: Fahrerlaubnis - Erstellung, Erweiterung, Verlängerung
Erstellung, Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Der Führerscheinantrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse und sind aus dem Antrag ersichtlich. Anträge erhalten Sie bei der Fahrschule Ihrer Wahl.
Erstellung, Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Der Führerscheinantrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Klasse und sind aus dem Antrag ersichtlich. Anträge erhalten Sie bei der Fahrschule Ihrer Wahl.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit von Ihrem Landkreis oder Ihrer Kommune angeboten) digital über den Onlinedienst.
Hinweise für Hildburghausen: Fahrerlaubnis - Erstellung, Erweiterung, Verlängerung
SG Fahrerlaubnisbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-282
FAX: 03685/445-501
SG Fahrerlaubnisbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-282
FAX: 03685/445-501
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.
Formulare
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn Antragsteller noch minderjährig ist (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
- wenn Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweiskopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)
Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV; darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Formulare
Zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei wird Ihre Unterschrift benötigt.
Diese leisten Sie bei der persönlichen Antragstellung vor Ort in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit vom Landkreis oder von Ihrer Kommune angeboten) digital bei der elektronischen Antragstellung über den Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hildburghausen: Fahrerlaubnis - Erstellung, Erweiterung, Verlängerung
Gebühr ohne Probezeit: 42,60 Euro
Gebühr mit Probezeit: 43,40
Gebühr ohne Probezeit: 42,60 Euro
Gebühr mit Probezeit: 43,40
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021