Führerschein Ausstellung

    Führerschein beantragen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung eines Führerscheins.

    Beschreibung

    Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen von ihnen geführt werden dürfen.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit von Ihrem Landkreis oder Ihrer Kommune angeboten) digital über den Onlinedienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
    Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Allgemein:

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
    • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn Antragsteller noch minderjährig ist (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
    • wenn Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweiskopien erforderlich
    • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)

    Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

    Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV; darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
    • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.

    Formulare

    Zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei wird Ihre Unterschrift benötigt.

    Diese leisten Sie bei der persönlichen Antragstellung vor Ort in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit vom Landkreis oder von Ihrer Kommune angeboten) digital bei der elektronischen Antragstellung über den Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, EU-Führerschein, Fahren, Führerschein ausstellen, Fahrerlaubnis, Lappen, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de