Existenzgründerförderung
Für Existengründer/innen gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten.
Beschreibung
Für Gründer sowie für Absolventen von akademischen Einrichtungen gibt es zahlreiche öffentlich finanzierte Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Da die Palette der Förderprogramme umfangreich ist, sollte sich der Existenzgründer rechtzeitig und umfassend beraten lassen, um den idealen "Finanzierungsmix" für das zu gründende Unternehmen zu finden.
Zuständigkeit
Die wichtigsten Ansprechpartner hierfür sind:
Ihre Hausbank
- Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung
- Thüringer Aufbaubank
- Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW)
- KfW-Mittelstandsbank
- Industrie- und Handelskammer Erfurt
- Industrie- und Handelskammer Gera
- Industrie- und Handelskammer Suhl
- Handwerkskammer Erfurt
- Handwerkskammer Gera
- Handwerkskammer Südthüringen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: ausreichend vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Grüner Weg
Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 365 8553-0
E-Mail: info@gera.ihk.de
Internet
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Bielitzstraße
Anzahl: 0
Busbahnhof Gera
Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater
Öffnungszeiten
Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 
Kontakt
Fristen
Sollte eine Förderung in Anspruch genommen werden, so muss diese in aller Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Bereits umgesetzte bzw. begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen