Erziehungshilfe
Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, kann das Jugendamt Erziehungshilfe leisten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Beschreibung
Personenberechtigte - meist die Eltern, ggf. ein Vormund oder Pfleger - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Diese ergänzende Hilfe wird den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung von entsprechenden pädagogischen Angeboten ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen.
Angeboten werden u.a. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Für seelisch behinderte Kinder kann neben der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII auch Hilfen zur Erziehung gewährt werden.
Zuständigkeit
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 22 - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.
Kontakt
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 20 - Wirtschaftliche Hilfen FB2
Adresse
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Theater
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03447 586-568
Fax: 03447 586-520
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Altenburger Land: Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören
• die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
• die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
bei ambulanter und teilstationären Hilfen
• die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
• die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der
Fremdunterbringung
- Richtlinie des Landkreises zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII -
• die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege gemäß Festlegung des Thüringer Landesjugendamts
• die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer
Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen sowie
• die Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagespflege
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören
die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
bei ambulanter und teilstationären Hilfen
die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der
Fremdunterbringung
- Richtlinie des Landkreises zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII -
die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege gemäß Festlegung des Thüringer Landesjugendamts
die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer
Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen sowie
die Festsetzung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagespflege
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.12.2012